D
er
zunächst
„inoffizielle“
Nachname
wurde
zu
Beginn
vorwiegend
nur
m
ü
ndlich
im
täglichen
Umgang
und
im
engeren
sozialen
Umfeld
des
Namenträgers
verwendet,
manifestierten
sich
aber
schnell
durch
kontinuierlichen
Gebrauch
auch
über
die
Dorfgrenzen
bzw.
Region
hinaus.
Mit
Einzug
der
Bürokratie
in
das
Lebensumfeld
des
Namentr
ä
gers
erfolgte
letztendlich
die Festschreibung als offizieller Familienname in amtlichen Dokumenten.
Früh
begann
bereits
der
Adel,
seine
Familienangehörigen
in
Adelsverzeichnissen
und
Ahnen-
tafeln namentlich zu dokumentieren.
Ab
dem
14.
Jahrhundert
war
es
die
Kirche,
in
Persona
der
örtliche
Pastor
oder
Pfarrer
,
der
im
Auftrag
des
Landes-
herrn
oder
auch
aus
eigenem
Antrieb
damit
begann,
Vor-
und
Nachname
der
einzelnen
Gemeindemitglieder
unab-
hängig
von
Stand,
Geschlecht
oder
Vermögen
aus
Anlass
der
Geburt/Taufe,
der
Kommunion
oder
Konfirmation,
so-
wie
der
Trauung
und
des
Todes
chronologisch
in
Kirchen-
büchern
zu
erfassen.
Verpflichtend
wurde
eine
solche
Do-
kumentation
aber
erst
Jahrhunderte
sp
ä
ter.
So
waren
Kir-
chenbücher
tatsächlich
lange
Zeit
der
einzige
Nachweis
über die Existenz einer Person.
Erst
am
1.
Januar
1876
wurde
beispielsweise
im
damaligen
Deutschen
Reich
die
Beurkundung
von
Geburten,
Heiraten
und
Sterbef
ä
llen
durch
Standesbeamte
in
sogenannten
Personen-
standsregistern eingeführt.