D er zunächst „inoffizielle“ Nachname wurde zu Beginn vorwiegend nur m ü ndlich im täglichen Umgang und im engeren sozialen Umfeld des Namenträgers verwendet, manifestierten sich aber schnell durch kontinuierlichen Gebrauch auch über die Dorfgrenzen bzw. Region hinaus. Mit Einzug der Bürokratie in das Lebensumfeld des Namentr ä gers erfolgte letztendlich die Festschreibung als offizieller Familienname in amtlichen Dokumenten. Früh begann bereits der Adel, seine Familienangehörigen in Adelsverzeichnissen und Ahnen- tafeln namentlich zu dokumentieren. Ab dem 14. Jahrhundert war es die Kirche, in Persona der örtliche Pastor oder Pfarrer , der im Auftrag des Landes- herrn oder auch aus eigenem Antrieb damit begann, Vor- und Nachname der einzelnen Gemeindemitglieder unab- hängig von Stand, Geschlecht oder Vermögen aus Anlass der Geburt/Taufe, der Kommunion oder Konfirmation, so- wie der Trauung und des Todes chronologisch in Kirchen- büchern zu erfassen. Verpflichtend wurde eine solche Do- kumentation aber erst Jahrhunderte sp ä ter. So waren Kir- chenbücher tatsächlich lange Zeit der einzige Nachweis über die Existenz einer Person. Erst am 1. Januar 1876 wurde beispielsweise im damaligen Deutschen Reich die Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbef ä llen durch Standesbeamte in sogenannten Personen- standsregistern eingeführt.
Alle Rechte vorbehalten © KBZ 2021 - Zuletzt aktualisiert: 28. April 2023
Ahnen- und Familienforschung
Zum Ursprung der Familie
Exkurs - Zur Entstehung und Dokumentation von Familiennamen
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D er zunächst „inoffizielle“ Nachname wurde zu Beginn vorwiegend nur m ü nd - lich im täglichen Umgang und im engeren sozialen Umfeld des Namenträgers ver - wendet, manifestierten sich aber schnell durch kontinuierlichen Gebrauch auch über die Dorfgrenzen bzw. Region hin - aus. Mit Einzug der Bürokratie in das Lebensumfeld des Namentr ä gers erfolgte letztendlich die Festschrei - bung als offizieller Familienname in amtli - chen Dokumenten. Früh begann bereits der Adel, seine Fa- milienangehörigen in Adelsverzeichnis - sen und Ahnentafeln namentlich zu doku- mentieren. Ab dem 14. Jahrhundert war es die Kir - che, in Persona der örtliche Pastor oder Pfarrer , der im Auftrag des Landesherrn oder auch aus eigenem Antrieb damit be- gann, Vor- und Nachname der einzelnen Gemeindemitglieder unabhängig von Stand, Geschlecht oder Vermögen aus Anlass der Geburt/Taufe, der Kommunion oder Konfirmation, sowie der Trauung und des Todes chronologisch in Kirchenbü - chern zu erfassen. Verpflichtend wurde eine solche Dokumentation aber erst Jahrhunderte sp ä ter. So waren Kirchenbücher lange Zeit der einzige Nachweis über die Existenz einer Person. Erst am 1. Januar 1876 wurde beispiels-weise im damaligen Deutschen Reich die Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbef ä llen durch Standesbeamte in sogenannten Personenstandsregistern eingeführt.
E x k u r s Zur Entstehung und Dokumentation von Familiennamen
Zum Ursprung der Familie